Planfeststellungsverfahren - Errichtung einer mobilen Rodelliftanlage auf der Rathauswiese in Braunlage; Neubewertung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft Vorhabensträgerin: Braunlage Tourismus GmbH
Der Planfeststellungsänderungsbeschluss der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr , Göttinger Chaussee 76A , 30453 Hannover vom 17.11.2014 für das oben bezeichnete Bauvorhaben liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes
in der Zeit
vom 8. Dezember 2014 bis einschließlich 23. Dezember 2014
im Rathaus der Stadt Braunlage, Herzog-Johann-Albrecht-Str. 2, 38700 Braunlage
während der Dienststunden
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und
zusätzlich Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
zur allgemeinen Einsicht aus.
Der Planfeststellungsänderungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch bei der Braunlage Tourismus GmbH, Elbingeröder Str.17, 38700 Braunlage eingesehen werden.
Den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, wurde der Planfeststellungsänderungsbeschluss gesondert zugestellt.
Gem. § 74 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist der Planfeststellungsänderungsbeschluss gegenüber allen übrigen Betroffenen als zugestellt.