Sonntags-Ladenöffnung
Die Stadt Braunlage erlässt aufgrund des § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) in der zurzeit geltenden Fassung folgende Allgemeinverfügung:
Verkaufsstellen nach § 2 Abs. 1 NLöffVZG in den Ortsteilen Braunlage, Hohegeiß und St. Andreasberg dürfen am
Sonntag, den 02.11.2014 und 09.11.2014 in der Zeit von 12:00 Uhr bis 17:00 Uhr
geöffnet werden.
Den kompletten Text der Bekanntmachung finden Sie hier:
Allgemeinverfügung Ladenöffnungszeiten November 2014